Effiziente Zeiterfassung & rechtliche Sicherheit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Wer keine Lösung zur vollumfänglichen Zeiterfassung anbietet, befindet sich in einem rechtswidrigen Zustand. Doch keine Sorge, mit venabo.ZEIT können Sie diese gesetzliche Pflicht problemlos umsetzen und sich zugleich zahlreiche Vorteile sichern.
venabo ist eine innovative Zeiterfassungssoftware, die Ihren Arbeitsalltag revolutioniert. Sie eignet sich für alle Branchen und Unternehmensgrößen. Das benutzerfreundliche und intuitive System ermöglicht es Ihnen und Ihren Mitarbeitenden, Arbeitszeiten schnell und einfach – per App, am Computer oder Terminal - zu erfassen. Mit venabo haben Sie jederzeit einen klaren Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden, Urlaubs- und Krankheitstage sowie Projektzeiten.
Verbinden Sie jetzt die gesetzliche Pflicht der Arbeitszeiterfassung mit den zahlreichen Vorteilen, die eine elektronische Zeiterfassung für Ihr Unternehmen bietet!