Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Wer heute stirbt, ist lange nicht tot!
Egal ob soziale Medien, E-Mails, Online-Banking-Konten, Smart-Home-Anwendungen oder Cloud-Services: Für eine Vielzahl von Personen findet das Leben, die Arbeit und die Kommunikation inzwischen hauptsächlich im Internet statt. Mit einer gut durchdachten Nachlassregelung stellen künftige Erblasser sicher, dass einerseits Angehörige, Geschäftspartner oder Kollegen im Todesfall den Zugriff auf wichtige Konten und Daten bekommen und andererseits hochsensible Daten und persönliche Informationen vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.
Zufolge der ARD/ZDF-Onlinestudie 2020 benutzen in Deutschland momentan 66,4 Millionen Personen ab 14 Jahren das Internet. Dabei verbringen sie, dem Global Digital Report 2021 von We Are Social zufolge, im Schnitt 5 Stunden und 26 Minuten pro Tag im Internet. Zur selben Zeit hinterlassen sie Unmengen an privaten und beruflichen Daten und Informationen auf den zahlreichen Onlinekanälen.
Allerdings machen sich nur die wenigsten Menschen zu Lebzeiten Gedanken darüber, was mit ihren digitalen Hinterlassenschaften im Sterbefall geschehen soll.
Ärgerlicher noch: Etliche von ihnen wissen nicht einmal, dass sie über ihr digitale Hinterlassenschaft ebenso verfügen können, wie über ihren analogen Nachlass. Dies führt dazu, dass sie für diesen Zweck häufig keine Nachlassregelungen treffen.
Die Konsequenzen: Die Hinterlassenen müssen im Sterbefall nicht nur den Verlust eines Menschen in ihrer Umgebung verkraften. Sie haben in der Regel auch keine Gelegenheit auf relevante Zugänge und Daten zuzugreifen. Parallel müssen sie mitunter alle Kosten für laufende Verträge, Mitgliedschaften und Onlineprofile tragen, da jegliche Rechtsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten mit dem Erbfall auf sie übergehen. Vor diesem Background ist es nützlich, dass zukünftige Erblasser sich zeitnah mit ihrem digitalen Nachlass auseinandersetzen und eine kluge Nachlassplanung erstellen.
Das digitale Leben kennt kein Ablaufdatum!
Die elektronischen Spuren, die ein Internetnutzer bei seinen Tätigkeiten im Internet hinterlässt, sind nicht nur vielfältig, sie überdauern auch seinen Tod und werden zu seinem digitalen Erbe.
Beim „digitalen Nachlass“ handelt es sich per Definition des Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie um die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“. Hierzu zählen nicht nur alle Rechte und Pflichten sowie Rechtsverhältnisse, die mit der Nutzung von IT-Systemen verbunden sind, sondern auch sämtliche Daten die auf lokalen Datenträgern, im Internet, in Cloud-basierten Diensten wie auch allen Online-Nutzerkonten und -Plattformen gespeichert sind.
Zum digitalen Nachlass zählen demnach unter anderem:
• E-Mail-Accounts
• Online-Bankkonten und Online-Bezahldienste
• Profile und Daten in sozialen Netzwerken
• Messenger- und Cloud-Services
• Konten bei Streamingdiensten
• Accounts in Onlineshops
• digitale Zahlungsmittel
• Urheberrechte und andere Rechte an Bildern, Blogs, Foreneinträgen
• Abos für Online-Magazine
• Inhalte in Musikdatenbanken und E-Books
• Lizenzen und Nutzungsrechte für Software
• Vertragsbeziehungen zu Online-Dienstanbietern
Ebenfalls gelten alle elektronische Daten wie Fotos, Filme oder Dateien, die auf einem Computer, mobilen Endgerät oder sonstigen Datenträger gespeichert sind als digitaler Nachlass.
Außerdem werden in einzelnen Situationen auch Eigentumsrechte an IT-Hardware zum digitalen Erbe gezählt. Die rechtliche Lage ist hier jedoch streitig, da unter anderem der materielle Wert der einzelnen IT-Hardware darüber bestimmt, ob diese unter die spezifische digitale Nachlassregelung fällt oder nicht.
Beim digitalen Vererben sind alle Informationen gläsern!
Es gibt im deutschen Erbrecht bis heute keine ausdrückliche Regelung für den digitalen Nachlass. Daher kann ein digitaler Nachlass mit vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten in Kontakt kommen. Dazu zählen insbesondere das postmortale Persönlichkeitsrecht, das Telemediengesetz, das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie das Erbrecht.
Grundsätzlich werden für den digitalen Nachlass aber die gleichen Rechte und Pflichten des Erbrechts angewandt, wie für das analoge Erbe. Konkret bedeutet das, dass im Erbfall nach § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sämtliche Rechtsverhältnise, Rechte und Pflichten im Sterbefall auf die Erben übergehen.
Demnach haften – und zahlen – die Erben nicht nur für aktuelle Verträge, Mitgliedschaften, Abos und Onlineprofile, ihnen steht nach einem aktuellen richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes auch ein Recht auf Zugangsverschaffung, Herausgabe der Daten oder deren Vernichtung zu.
Gerade zu Lebzeiten digitale Weichen stellen!
Plötzliche Schicksalsschläge wie Krankheit, Unfälle und Tod können jeden Menschen urplötzlich treffen. Gerade Betriebe müssen die Fälle von Erkrankung und Unfall rechtzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit ihres Betriebes verantwortungsbewusst zu gewährleisten.
Darum ist es entscheidend, sich zeitnah mit der Themenstellung „Nachlassplanung“ auseinanderzusetzen und sinnvolle Vorkehrungen zu treffen – sowohl für den privaten als auch den unternehmerischen Bereich.
• Privater digitaler Nachlass
Im persönlichen Umfeld empfiehlt es sich, eine allgemeine Bevollmächtigung oder ein Nachlassdokument für den digitalen Nachlass zu entwerfen und sicher zu hinterlegen, etwa beim Notar, in einem Bankschließfach, Safe oder Tresor oder einem Anbieter für digitales Erbe.
Das Wichtigste hierbei ist es, den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, bei Bedarf zügig auf wichtige Konten zugreifen zu können, um sie beispielsweise aufzulösen, zu kündigen oder aber um unnötige laufende Zahlungen zu stoppen.
Daher sollten insbesondere folgende Punkte auf einer privaten „Digitalen Nachlass“-Liste nicht fehlen:
o Zugangsdaten zu allen wichtigen E-Mail-Accounts
o Zugangsdaten zu Online-Bankkonten und weiteren Bezahldiensten
o Zugangsdaten zu sozialen Netzen, Streaming-Diensten sowie anderen Online-Konten und Plattformen
o Entsperrcodes und PIN-Codes für private Endgeräte wie Smartphones, Laptops, Tablets und Co.
• Dienstlicher digitaler Nachlass
Im geschäftlichen Bereich empfiehlt es sich, den Zugriff auf die Konten über eine „Generalvollmacht“ zu regulieren. Der Gewinn hierbei ist, dass nicht nur im Sterbefall, sondern auch bei lang anhaltenden Ausfällen oder einer fristlosen Entlassung, die Firmen permanent einen Master-Zugriff auf die Konten der Mitarbeiter haben und somit wichtige Unternehmensdaten permanent gesichert sind.
Eine weitere Chance den digitalen Nachlass im dienstlichen Bereich zu regeln, ist der Einsatz von Passwort-Managern, mit dessen Hilfe, Admins, Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt speichern und organisieren können.
Beständig dranbleiben bei der digitalen Hinterlassenschaft!
In Anbetracht der Gegebenheit, dass die digitale Erbmasse mit jedem Mausklick, mit jeder Anmeldung und jeder besuchten Website umfangreicher wird, ist es nützlich, den digitalen Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln.
Denn mit einer gut durchdachten Nachlassregelung können zukünftige Erblasser einerseits gewährleisten, dass Hinterbliebene im Todesfall Zugriff auf essentielle Zugänge erhalten, jederzeit handlungsfähig bleiben und in ihrem Sinne handeln können. Wiederum können hochsensible Informationen und Vermögenswerte vor unerlaubtem Zugriff und Missbrauch beschützt werden.
Die nachstehende Kontrollliste kann Sie dabei unterstützen, Ihr digitales Erbe zu regeln, erhebt dabei aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Fertigen Sie eine Auflistung an, die sämtliche benutzten Onlinekonten, Profile und Mitgliedschaften einschließlich Zugangsdaten aufführt.
2. Hinterlegen Sie die Auflistung als Dokument oder abgespeichert auf einem USB-Stick in einem Tresor, Safe oder Bankschließfach.
3. Legen Sie in einer Vollmacht oder einem Nachlassdokument fest, was mit ihren Informationen und Vermögenswerten im Sterbefall oder Handlungsunfähigkeit passieren soll.
4. Deklarieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen und weisen Sie sie ein.
5. Löschen Sie zyklisch Daten wie E-Mails, Chat- und Browserverläufe oder Bilder, die niemandem in die Hände fallen sollen.
6. Nutzen Sie einen Passwort-Manager, mit dessen Hilfe Sie Ihre Kennwörter und Geheimzahlen wie PIN-Codes verschlüsselt speichern und verwalten können.
7. Nutzen Sie eine Verschlüsselungssoftware, um ihre Dateien zu verschlüsseln und die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten zu wahren.
Sorgen Sie frühzeitig vor: Denn das Projekt „Mein digitaler Nachlass“ betrifft uns alle!
Wir sind seit langem in einer digitalisierten Welt angekommen. Ob Einkäufe über Shopping-Portale, das Ausführen von Bankangelegenheiten, die Kommunikation über soziale Netzwerke, E-Mail und Messaging-Diensten oder die Benutzung von Clouddiensten: Ein immer größerer Teil des Lebens wird im Internet geregelt. Umso relevanter ist es daher, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, wer den eigenen digitalen Nachlass organisieren darf und insbesondere was mit dem digitalen Nachlass im Sterbefall geschehen soll.
Wir vom IT-Systemhaus Ruhrgebiet empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig mit dem Thema „Mein digitaler Nachlass“ auseinanderzusetzen und adäquate Vorkehrungen zu treffen. Nur so können Sie Klarheit für Ihre Erben und sich schaffen und Ihren digitalen Nachlass nach Ihren Wünschen regeln.
Sie haben noch Fragen zum Einsatz einer Passwort-Manager-Lösung sowie einer passenden Verschlüsselungssoftware? Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. Zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses sprechen Sie am besten den Anwalt Ihres Vertrauens an.