BFSG: Was Unternehmen jetzt zur Barrierefreiheit digitaler Produkte wissen müssen
Seit dem 28.06.25 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – mit weitreichenden Konsequenzen für digitale Produkte und Dienstleistungen. Wer Webseiten, Onlineshops oder Apps für Verbraucher anbietet, muss jetzt handeln: Digitale Barrierefreiheit ist keine Kür mehr, sondern Pflicht. Und bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.