Onlineschulung

Virtuelle Kekse: Ein notwendiges Übel!

27.02.2023 - Internet-Cookies sind allen bekannt – nicht zuletzt wegen des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes, das am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist und neben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eine entschiedene Einwilligung der Website-Besucher in das Setzen von Cookies erfordert, sofern diese nicht zwingend erforderlich sind. Doch was sind „Internet-Cookies“ denn eigentlich? Welche Formen gibt es und warum sollten Internetnutzer mehr Zeit in die Annahme von Cookie-Meldungen investieren? Der folgende Artikel bringt Antworten auf die Fragen und liefert Ihnen einen detailgenauen Überblick über die Angelegenheit.

Sehr geehrte Leser:innen,

das Internet ist omnipräsent und ein integraler Baustein des täglichen Lebens. Ganz gleich, ob man seine Finanzgeschäfte erledigen, den nächsten Urlaub buchen oder ein Last-Minute-Mitbringsel besorgen will: Heutzutage ist im weltweiten Netz nahezu alles realisierbar.
Parallel sind die Veränderungen sowie Weiterentwicklungen im Internet atemberaubend – vor allem im geschäftlichen Zusammenhang. Immer mehr Unternehmensprozesse, Geschäftsmodelle und Maßnahmen werden ins Internet verschoben, um mittels digitaler Plattformen und Ökosystemen neue Märkte und Umsatzpotenziale zu erschließen und so das langfristige Wachstum sowie die beständige Wettbewerbsfähigkeit zu verstärken.

Allerdings sind die Funktionsfähigkeit und die Gewährleistung einer komfortablen Verwendung von Internetpräsenzen ohne den Einsatz und das Agieren bestimmter Cookies nicht wirklich möglich.
Die Rede ist aber nicht von “himmlisch, süßen Keksen” in digitaler Beschaffenheit, sondern von Internet-Cookies.

Cookies: Nervige Türsteher im Internet!

Bei Internet-Cookies - ebenfalls unter den Begriffen HTTP-Cookie oder auch Browser-Cookie verbreitet - handelt es sich um Datensätze, welche ein Internetbrowser auf Anweisung einer besuchten Website hin auf einem Endgerät hinlegt. Diese beinhalten typischerweise Informationen, mit welchen sich Internetnutzer bei anschließenden Internetseiten-Besuchen oder während einer Internetsitzung eindeutig wiedererkennen lassen. Hierzu zählen unter anderem Cookie-Namen, eine durch Zufall generierte Unique-ID aus Zahlen, ein Verfallsdatum, eine Internet-Domain wie auch vertrauliche Informationen wie Namen, Anschriften, Telefonnummern oder aber Log-In Daten.

Cookies tauchten zum ersten Mal 1994 als Element des Webbrowsers Netscape Navigator auf. Sie halfen dem Internetbrowser zu ersehen, ob ein Benutzer bereits eine gewisse Website besucht hatte. Namensgebend für die Cookie-Technologie war ihr Erfinder Lou Montulli, welcher den Ausdruck „Cookie“, angelehnt an eine bekannte Technologie zum Springen bereits aufgesuchter Seiten in Computerprogrammen, wählte. Diese trug schon den Namen „Magic Cookie“.
Wenngleich viele Cookies heute nach wie vor dem gewöhnlichen Zweck nützen, Website-Besucher wiederzuerkennen und die Bedienung einer Website zu erleichtern, gibt es ebenso durchaus komplexere Cookies, die umfangreiche Datensammlungen über sie anstellen und diese an den Autor des Cookies übermitteln.

Arten von Cookies!

Im Allgemeinen wird zwischen Erstanbieter-Cookies und den Drittanbieter-Cookies unterschieden.

  • Erstanbieter-Cookies: Bei Erstanbieter-Cookies, ebenfalls unter dem Begriff First-Party-Cookies namhaft, dreht es sich, wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, um Cookies, welche vom Websitebetreiber kommen, auf dessen Website ein Internetuser unterwegs ist. Erstanbieter-Cookies werden meist lokal auf dem Gerät eines Nutzers abgespeichert. Sie zeichnen sich hiermit aus, dass sie nicht an Dritte weitergereicht werden.
    Zu First Party-Cookies gehören vor allem:
    • technisch notwendige Cookies: Mit technisch notwendigen Cookies sind alle möglichen Cookies gemeint, die jegliche Grundfunktionen einer Internetseite sichern und so den Betrieb möglich machen. Als technisch notwendige Cookies gelten:
    • Session-Cookies, welche bestimmte Einstellungen des Nutzers speichern, wie Spracheinstellungen und Log-In-Daten
    • Flash-Cookies für die Wiedergabe von Medieninhalten
    • Cookies, die von aktiven Zahlungsdienstanbietern gesetzt werden und der Vorbereitung eventueller Zahlweisen oder der Überprüfung einer Zahlungslegitimation dienen
    • Opt-Out-Cookies, mit denen die gesetzten Cookie-Konfigurationen der Nutzer für die Website abgespeichert und ggf. angepasst werden.
    • Leistungscookies oder Perfomance Cookies: Bei Leistungscookies oder Perfomance Cookies handelt es sich um Cookies, mit welchen Parameter wie Ladezeiten oder das Verhalten der Internetseite bei verschiedenen Browser-Typen gemessen werden.
    • Funktionale Cookies: Funktionale Cookies sind nicht dringend nötig, erhöhen aber die „Usability“ einer Website und haben einen positiven Einfluss auf die User Experience. So lassen sich beispielsweise Standorte speichern, welche beim nachfolgenden Aufrufen der Internetseite dem Website-Besucher direkt angezeigt werden. Dasselbe gilt für einstmals eingegebene Formular-Daten.
    • Werbe-Cookies: Werbe-Cookies sind explizit dafür da, einem Website-Besucher Reklame anzuzeigen, die an sein Surfverhalten angeglichen ist.
  • Drittanwender-Cookies: Bei Drittanwender-Cookies, auch bekannt unter den Begriffen „Third Party-Cookies“ oder „Tracking-Cookies“, dreht es sich um Cookies, die von Drittanbietern gesetzt werden, um das Surfverhalten eines Internetnutzers über einen längeren Zeitabschnitt und über verschiedene Domains hinweg zu erfassen. Mittels der gewonnenen Daten können umfangreiche Nutzerprofile angefertigt werden, die sowohl für Werbe-und Marketingzwecke als auch für kriminelle Machenschaften attraktiv sind.
    Deshalb gilt es generell Third-Party-Cookies mit Vorsicht zu genießen.

Die Rechtslage zu Cookies!

Internet-Cookies gibt es heutzutage im Übermaß.
Allerdings war die Gesetzeslage in Anbetracht auf die kleineren Datensätze in Deutschland recht verworren. Neben dem Telemediengesetz, kurz TMG, und dem Telekommunikationsgesetz, kurz TKG, mussten die ePrivacy-Richtlinie (Richtlinie 2009/136/EG) und die Europäische Datenschutzgrundverordnung, knapp EU-DSGVO, miteinander interagieren, um zentrale Fragen, beispielsweise den Gebrauch von Cookies im Internet, zu regulieren. Dazu kamen höchstrichterliche Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof, die die Regelungen in diesem Zusammenspiel interpretiert haben. Dadurch entstanden faktische Regeln, welche jedoch nicht klar sowie deutlich in deutschen Gesetzen abgebildet waren.
Nun ist am 01.Dezember 2021 mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, ein Gesetz in Kraft getreten, das im § 25 TTDSG konkret festschreibt, dass Website-Inhaber eine „echte und ausdrückliche Einwilligung“ benötigen, wenn sie Informationen in der Endeinrichtung des Users, etwa dem Browser oder Gerät, aufzeichnen oder darauf zugreifen möchten.
Ebenso beinhaltet § 26 TTDSG eine Regulierung über Services, mit denen Internetuser solche Einwilligungen verwalten können. Hierzu zählen unter anderem Personal Information Management-Systeme, kurz PIMS, Single-Sign-On-Dienste oder auch Cookie-Manager.

Fazit: Wer seine Privatsphäre schätzt, muss sie schützen - gerade im Internet!

Cookies sind eng mit dem Internet verknüpft.
Auch wenn sie gefahrlos und nicht mit Viren, Würmern und Co. gleichzusetzen sind, könnten diese vertrauliche Daten enthalten, die durch Defekte in der Browser-Programmierung oder Fehler in den sogenannten Add-ons ausgelesen werden könnten. Um diese Profilbildung zu verkomplizieren, gilt es Cookies mit einem kritischen Auge zu prüfen und sie beim Schließen des Webbrowsers oder wenigstens in turnusmäßigen Abständen zu löschen. Bloß so ist es realisierbar, die Privatsphäre im Internet zu wahren und sich vor hungrigen Datenkraken oder bösartigen Bedrohungsakteuren zu schützen.

Möchten auch Sie in Zukunft im Internet kritisch und sparsam mit personenbezogenen Daten umgehen sowie sich vor Cookie-basiertem Datenmissbrauch, Online-Betrug oder Informationsflut absichern? Oder haben Sie noch Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne!

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